Ziel und Ausbauoffensive
Um die ambitionierten Klimaschutzziele erreichen und die Modernisierung unseres Industriestandorts hin zur Klimaneutralität bewerkstelligen zu können, braucht es einen beschleunigten Ausbau und eine Ausbauoffensive der Windenergie. Unser Ziel ist es, mindestens 1.000 zusätzliche (netto!) Windenergieanlagen (WEA) in den nächsten fünf Jahren zu errichten. Durch eine Ermöglichungsplanung werden wir dafür die Voraussetzungen legen.
Ermöglichungsplanung und Beschleunigung
- Wir werden Planungs- und Genehmigungsverfahren standardisieren, vereinfachen, verkürzen und verpflichtend digitalisieren. Beschleunigungsinitiativen des Bundes zum Windenergieausbau werden schnellstmöglich in Landesrecht überführen.
- Hindernisse wollen wir durch eine größtmögliche Standardisierung der Artenschutzanforderungen und die Fokussierung auf den Populationsschutz gefährdeter Arten sowie den Abbau von generalisierten Abwehransprüchen maßvoll beseitigen.
- Wir werden zeitnah eine Task Force Ausbaubeschleunigung einsetzen.
- Wir erweitern die Flächenkulisse und aktivieren zusätzliche Flächen für den Zubau der Windenergie, indem wir Kalamitätsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen sowie Flächen entlang von Autobahnen und Schienentrassen freigeben. Zudem starten wir eine Vergabeoffensive für WEA-Projekte auf landeseigenen Flächen.
- Bis dafür die rechtlichen Voraussetzungen, bspw. durch einen neuen Landesentwicklungsplan, geschaffen sind, werden wir noch im Herbst mit einem neuen Windenergieerlass Klarstellungen zur Flächenkulisse vornehmen.
- Wir werden die Genehmigung von WEA von den Kreisen in die Bezirksregierungen ziehen und die Genehmigungsbehörden mit den notwendigen Personalkapazitäten und Finanzmitteln ausstatten.
Steuerung des Windenergiezubaus
Wir werden beenden den Wildwuchs beim Ausbau beenden und konzentrieren WEA auf die planerisch vorgesehenen Windausbaugebiete. Das ist eine Chance für den ländlichen Raum.
- Die Landesplanung soll den Ausbau der Windenergie raum- und umweltverträglich ermöglichen und steuern.
- Dabei ist eine landesweite gerechte Verteilung des Windenergieaufkommens angestrebt.
- Wir werden mit einer Studie prüfen, welche Flächenanteile die Landesteile zur Zielerreichung beisteuern müssen und ausreichend Flächen für die Windenergie planerisch sichern.
- Wir werden deutlich vor dem 31.12.2026 1,1 Prozent der Landesfläche für WEA reservieren, woraufhin das Bundesrecht vorsieht, dass die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich entfällt.
- WEA-Projekte, die bereits genehmigt sind, haben Bestandsschutz.
- Wir werden eine Repowering-Offensive starten, um in den Regionen mit einer deutlich überdurchschnittlichen Anlagendichte eine Reduktion zu erreichen.
Regelung zu pauschalen Abstandsvorgaben
Um die Windenergie nach diesen o. g. Maßgaben steuern zu können, ist es erforderlich, dass auf pauschale Abstandsvorgaben verzichtet wird und lediglich die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Anwendung kommen (in der Regel 3H). Dies setzen wir in einem mehrstufigen Prozess um:
- Noch dieses Jahr werden wir die pauschale Abstandsvorgabe für Repowering abschaffen.
- Mit dem Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes Anfang 2023 kommt die 1.000-Meter Abstandsregel in Konzentrationszonen (FNP) nicht mehr zur Anwendung. Diese bundesgesetzliche Regelung muss landesgesetzlich umgesetzt werden. Etwa 80 Prozent der Städte und Gemeinde in NRW haben eine rechtswirksame Konzentrationszonenplanung.
- Sobald die Flächen entsprechend des Windenergie-Flächenziels für NRW (Windenergieausbaugebiete) planerisch gesichert sind, werden wir die 1.000 Meter Abstandsregelung für alle Flächen abschaffen.
- Wir werden den 1.500 Meter Grundsatz im LEP streichen.
Akzeptanz und Bürgerbeteiligung
Für uns steht weiterhin steht: Gegen den Willen der Anwohner scheitert der Ausbau der Windenergie. Schutzwürdige Interessen der Bevölkerung und der Umwelt erfordern mit Blick auf den notwendigen weiteren Ausbau eine akzeptanzsteigernde und zugleich konfliktreduzierende Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen.
Darüber hinaus kann Akzeptanz über eine stärkere Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der Wertschöpfung der WEA gesichert werden.
- Deshalb führen wir ein Bürgerenergiegesetz ein, das dies über Stiftungsmodelle, Nachrangdarlehen oder regional günstigere Stromtarife umsetzt.
- Zudem verpflichten wir Projektträger, für neue Windparks eine haftungsbeschränkende Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den Anwohnerinnen und Anwohnern und Kommunen im näheren Umkreis anzubieten.
- Zudem prüfen wir die Einführung einer Abgabe der Windenergieanlagen-Betreiber an die Standortgemeinden.
- Um Bürgerenergie voranzubringen, unterstützen wir solche Projekte durch Risikokapital über einen Bürgerenergiefonds bei der NRW.Bank sowie durch Ansprechpartner bei NRW.Energy4Climate sowie Musterrahmenverträge.
- Um die Bürger vor Ort bei der Planung von WEA mitzunehmen, stellen wir einen Leitfaden zur Bürgerbeteiligung den Kommunen zur Verfügung.
- Es trifft bei den Menschen vor Ort oftmals auf Unverständnis, wenn WEA bei Netzengpässen abgeregelt werden müssen. Vielmehr sollte der Strom in klimafreundlichen Anwendungen, wie bspw. die Wasserstoff-Elektrolyse genutzt werden können. Dies wollen wir mit einem Förderprogramm „Nutzen statt abregeln“ unterstützen.